Wie wird man OB von Görlitz?

Rathaus Goerlitz OB Zimmer
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Am 26. Mai 2019 ist Oberbürgermeisterwahl in Görlitz. Wer da gewinnt, macht das dann bis 2026 (7 Jahre) im markierten Dienstzimmer (siehe Foto). Wer jetzt sagt: „Kann ich, bring ich, mach ich“, der muss kandidieren. Und wie geht das?

Los geht es erst Anfang kommenden Jahres, wenn im Amtsblatt die „Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung“ steht. Sie sagt, wo Formulare zu holen sind, wo und zu welchen Zeiten Unterschriften abgegeben werden können u.s.w. Noch ist also bissl Zeit. Aber darüber nachdenken kann ja jeder schon mal…

Jeder? Wer OberbürgermeisterIn werden darf, das regeln die Sächsische Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Zusammengefasst steht da drin, das jeder Deutsche und jeder Unionsbürger, der mindestens 18 und höchstens 64 ist, zum Oberbürgermeister gewählt werden kann. Er oder sie muss außerdem für ein Beamtenverhältnis geeignet sein.

Auch noch wichtig: Parteien und Wählervereinigungen, die entweder im Landtag oder im Stadtrat vertreten sind, müssen dafür einfach „nur“ ein Formular für ihren vorgeschlagenen Kandidaten ausfüllen. Dieser Kandidat kann auch Parteilos sein, hauptsache die Partei oder Wählervereinigung schlägt ihn/sie vor. Kandidaten, die ohne diesen Rückenwind auftreten, brauchen dazu „Unterstützungsunterschriften“ für sich (ca. 160 Stück). Allerdings dürfen diese Unterschriften nicht auf einer Liste im Tante-Emma-Laden gesammelt werden, sondern diese Unterschriften müssen direkt im Rathaus oder der Jägerkaserne geleistet werden.

Na dann: Schlaft mal drüber!
——
Noch ein paar der angesprochenen Quellen:
➡️ Sächsische Gemeindeordnung
➡️ Kommunalwahlgesetz
➡️ Kommunalwahlordnung
➡️ Für Beamtenverhältnis geeignet
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/7.html_
➡️ Das Amtsblatt von Januar 2012 mit der damaligen „Wahlbekanntmachung“ (so sieht das aus)
(Ein Beitrag vom 6.7.2018, 46 Likes)

PS: „OB Siegfried Deinege tritt 2019 nicht erneut zur OB-Wahl an“, wusste die SZ am 21. August 2018.


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