Die Lockerungen vom Lockdown

zurueck zur normalitaet
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Mir scheint, dass nicht jede Lockerung alle erreicht. Es ist aber ganz wichtig, dass niemand in der traumatischen Schockstarre vom 16.3. – 20.4. hängen bleibt. Deswegen will ich hier fortschreiben, was ganz regulär in Sachsen und damit in Görlitz wieder erlaubt ist. Das ist für viele nichts Neues. Es soll nur niemand auf einem alten Stand hängen bleiben in Zeiten, wo ständig etwas anders wird. Zu oberst steht immer das Neueste.

📌 Alle Rechtsverordnungen hier.
📌 Aktuelle Zahlen im Landkreis Görlitz hier.
☎️ Corona-Telefon des Landkreis Görlitz (für alle Fragen): montags bis sonntags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter 03581 663-5656.

Der Service in diesem Beitrag wird zum 24.10.2020 eingestellt, da seit 9.10.2020 die Maßnahmen schärfer werden. Das passt nicht mehr unter die Überschrift: Lockerungen vom Lockdown.

Ab 26.10. Neue Regeln im LK GR

Gilt am Montag, 26.10.2020, Null Uhr.
Dann gibt es Mundschutzpflicht in Fußgängerzonen und überall im Schulgelände außer beim Unterricht. Nur noch mit 10 Personen feiern bei Familien-, Verein- und Betriebsfeiern… und vieles mehr. Lest Euch das durch, hier. Seit heute (24.10.) werden die Mitarbeiter im Gesundheitsamt auch von 20 Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr unterstützt.

Ab 24.10. Polen = Risikogebiet

Das RKI hat Polen zum Risikogebiet erklärt, siehe.
Das bedeutet wohl:
Ab Samstag, 24.10.2020, 0 Uhr gilt es.
Einreise nach Deutschland nur mit Negativ-Test.
Sonst 14 Tage Quarantäne – nach Aufenthalten in Polen von mehr als 48 Stunden (Reisen).
Berufspendler seien nicht betroffen.
Warenströme (LKW, Güterverkehr) auch nicht.

UPDATE 23.10.2020, 20:22 Uhr: Final gibt auch der Landkreis grünes Licht für den „Kleinen Grenzverkehr“ mit Verweis auf die sächsische Quarantäne Verordnung: https://www.facebook.com/landkreis.gr/posts/2802154866739461

UPDATE 23.10.2020, 19:19 Uhr: Auch Oberbürgermeister Octavian Ursu bestätigt nun den „Kleinen Grenzverkehr“. 48 Stunden für tanken etc OHNE Quarantänepflicht und negativ-Test-Pflicht. https://www.facebook.com/…/a.57777129269…/1006130966525513/…

UPDATE 23.10.2020, 12:36 Uhr: Nochmal Rafał Gronicz – Burmistrz miasta Zgorzelca. Die Grenze bleibt für „kleinen Grenzverkehr“ offen (48 Stunden Aufenthalt). Das weiß er aus dem Görlitzer Rathaus. Damit ist es deckungsgleich mit der Quarantäne-Verordnung vom Sozialministerium (Stand 1.10.2020 mit aktueller Gültigkeit). Wenn an dieser Verordnung nun niemand mehr rumschraubt, besteht es so fort.
Herr Gronicz: https://www.facebook.com/rafalgroniczoficjalny/posts/4098204986872677
Die Verordnung: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/241291

22.10: Neue Verordnung zum 24.20.2020 bis 25. Januar 2021

Zur Verordnung (genauer Wortlaut!)
Dazu die Pressekonferenz zur neuen Verordnung ab 24.10.2020
Zum Video (Schnelle Mitschrift, bitte selbst nachhören)
Es spricht Frau Köpping:
– Infektionslage sei ernst: Zahlen steigen in allen Landesteilen.
– Es gibt Landkreise mit Inzidenz 137
– Alte Verordnung galt bis 2.11., aber wegen Infektionsgeschehen neue Verordnung schon ➡️ ab Samstag, 24.10.. ⬅️

– Wichtig: EIGENVERANTWORTUNG!!!
– Meiste Ausbrüche im privaten Umfeld. (Familie, Freundeskreise): Also Familienfeiern, Dorffeste.
– Ältere Menschen und Risikogruppen auch bei Familienfesten + Freundestreffen. < Soll nicht geregelt werden!!! Deswegen bitte EIGENVERANTWORTUNG.

Infektionsgeschehen in sächsischen Krankenhäusern derzeit:
– 314 aktuell, 45 auf Intensivstationen. = In Krankenhäusern eine Verdoppelung pro Woche, ITS steigt nicht so stark.
– Wo sind derzeit Einrichtungen mit positiven Fällen? 127: Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege, Behinderte, Kitas, Schule.

NEU in kommender Verordnung:
– Gebiete mit Ausbruchsgeschehen: Kreise + Kreisfreie Städte ergreifen Schutzmaßnahmen. Der Rahmen kommt von Sachsen, Kreise können über Rahmen hinausgehen.
– Es gelten die letzten 7 Tage.

Bei Inzidenz 35:
– Kontaktnachverfolgung in Gastro, Hotelerie u.a.. Maskenpflicht auf engem Raum.
– Zudem „soll“ keine Maskenpflicht im Unterricht sein, auf Gelände ja.
– Feiern mit max 25 Teilnehmer.
– Bei Veranstaltungen 250 Teilnehmer außen, 150 im Innenbereich. Ausnahmen sind möglich, mit erneutem Hygienekonzept.
– 23 – 5 Uhr Sperrstunde und Alkoholverbot in Gastro. 🍾⛔️

– Inzidenz 50:
– Feiern auf 10 Personen, öffentlich sowie privat.
– Sperrstunde 22 – 5 Uhr und Alkoholverbot in Gastro. 🍾⛔️
– 100 Teilnehmer bei Veranstaltungen, innen und außen.
– Prostitution: keine Stufe 1 mehr (das war Dienstleistung ohne Geschlechtsverkehr).

Wenn die Inzidenz binnen 10 Tage nicht unter 50 fällt:
– Nur noch 2 Hausstände oder 5 Personen.
– Mund-Nasen-Bedeckung auch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rheaeinrichtungen im Wartebereich = das ist nun NEU.

Dann Frageteil…
Zum Video


18.10.2020: Corona Ampel im LK GR auf rot

Freunde des Corona Ampel Systems.
Mit 21 neuen positiv Getesten am heutigen 18.10. sind wir nun bei 🔴 rot. 🔴 Am morgigen Montag (19.10.2020) gilt folgendes (ich versuchs so verständlich wie möglich zu formulieren):

📌 Weiter müssen persönliche Daten eingesammelt werden (wie auch schon bei 🟠 Ampel orange 🟠) von Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum.

📌 In geschlossenen Räumen und im öffentlichen Raum wird dringend das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung empfohlem, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann UND keine Trennscheibe da ist. Ausgenommen sind Kinder bis 6, Behinderte und Leute mit Attest. 😷

📌 Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig allein und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge-oder Umgangsrecht besteht. 👩‍👦

UND: mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes 👨‍👩‍👧‍👦👨‍👩‍👧‍👧
ODER: mit bis zu fünf weiteren Personen. 👩‍🚒👩‍🔬🧑‍🏭👨‍🎓👩‍🎤🧙‍♀️

📌 Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern,familiäre Schulanfangsfeiern) in Gaststätten oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten (auch im jeweiligen Außenbereich) sind mit bis zu 25 Personen aus dem Familien-, Freundes -und Bekanntenkreis, zulässig. 🥳

AUCH: Betriebs-und Vereinsfeiern sind mit bis zu 25 Personenzulässig. 🤩

📌 Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind bis zu 250 Personen zulässig, dann aber nur bei Einhaltung des Mindestabstandes. 👨↔️🧑

⬆️ Bei all diesen Zusammenkünften sind die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, wie Name, Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Nachverfolgung von Infektionen zu dokumentieren. (Ein Monat lang aufbewahren). 🖋

📌 Für Einrichtungen und Angebote nach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (siehe hier ) wird die Besucherzahl auf maximal 500 Personen begrenzt. 😕

📌 Großveranstaltungen nach § 5 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 sind untersagt. 🚫
Hier gibts jedoch ne Ausnahme. Bitte selbstständig einlesen!

📌 Besuchsregeln für Krankenhäuser, Palliativstationen, Geburts- und Kinderstationen müssen Beschränkungen erleben. Bitte Punkt 10 lesen! 😭

➡️ Die Verordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft (18.10.2020).

Zum Download der Verordnung

PS: Auch wenn wir morgen Null neue positiv Geteste erreichen, bleiben wir am Montag definitiv auf rot. Am Dienstag besteht frühestens die Chance, wieder auf orange zu kommen. Bleibt alle gesund!

Neue Regeln auch in Polen ab 17.10.

Aufgrund hoher positiver Testergebnisse in den letzten Tagen, kam es am Donnerstag (15.10.) zu einer Krisensitzung. Die wichtigsten Regeln für Polenreisende:

  • Staatsgrenzen bleiben weiterhin geöffnet.
  • zwischen 10 – 12 Uhr dürfen NUR Senioren (ab 60 LJ) einkaufen gehen – gilt in den Geschäften, Drogerien und Apotheken
  • Personen aus den deutschen Risikogebieten können ohne weiteres nach Polen einreisen
  • An öffentlichen Plätzen ist es nach wie vor Pflicht, Mund und Nase zu bedecken – auch beim Sport oder Radfahren. Die einzigen Ausnahmen sind Waldgebiete und Parks oder der Strand.

Darüber hinaus hat Polen auch ein Ampelsystem. Die neuen Regeln dazu stehen hier.

Pressekonferenz vom heutigen 15.10. wegen kommender Verordnung

Die neue Verordnung ab 2.11.2020 (oder eher)
Als Video gucken.

Es spricht Herr Kretschmer:
Demnach soll es bei 35 Infizierte auf 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen (Ampelfarbe orange) künftig:
– eine Sperrstunde geben ab 23 Uhr.
Bei 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen (Ampelfarbe rot):
– eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
– UND ein Verkaufsverbot für Alkohol.
– Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern: 25 Personen bei Inzidenz von 35 (orange), 10 Personen bei Inzidenz von 50 (rot).
– Mund und Nasenschutz Einsatz:
– Nicht verstärkt im Schulunterricht.
ABER: An Bushaltestellen, auf Gängen von Behörden, in Rathäusern oder in Landratsämtern.
– Ziel bleibt, die Kontaktketten zu unterbrechen. Um das personell auch umsetzen zu können, ist eine Personalaufstockung geplant für die Landratsämter (Gesundheitsämter) und man ist im Gespräch mit der Bundeswehr.
– Der Plan bleibt eine sachsenweit einheitliche Regel.
Der Ministerpräsident zeigt sich optimistisch, dass damit striktere Regeln erspart bleiben.

Es spricht Frau Köpping (ab Min 9:08):
– Beherbergungsverbot: Wird Samstag (18.10.) aufgehoben (eine „Ampel rot“ Regelung, kennen wir im LK GR noch nicht). In den Herbstferien also keine Einschränkungen.
– Infektionsherde sind Familienfeiern und Reisende.
– Masken, Hygieneregeln, Abstand.
– Einheitliche Regeln in Sachsen, das macht es einfacher.
Verordnung soll vor dem 2.11. stehen. Wird die kommenden Tage festgezurrt.

Es spricht der Landrat des Landkreises Erzgebirge (ab Min 11:30)
– Wir reden von Maßnahmen bis zum Frühjahr 2021

Es spricht der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (ab Min 14:33)
– Das Prinzip des mündigen Bürgers: Informiertheit und verständliche Regeln.
– Das Prinzip der Balance: Einerseits Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Schutz von Risikogruppen ernst nehmen vs persönliches und wirtschaftliches Leben maximal ermöglichen.

Ab Min 15:56 Fragestunde…
Das Video gucken.

Der Plan könnte lauten: Wir kaufen diesmal nicht nur Klopapier, sondern vor allem Alkohol und halten damit dann Winterschlaf, zu zehnt. 🥂🍷🥃🍸🍹🍻🧻🚽😴🛌

15.20.2020: Corona Ampel im Landkreis ist ERSTMALS auf orange gesprungen

Bei 35 Fällen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen springt die Corona Ampel auf Orange. Das haben wir heute (15.10.2020) erreicht. Damit greifen nun folgende Maßnahmen:

🟠 Demnach haben Betreiber von Sportstätten, gastronomischen Einrichtungen, Hotels, Beherbergungsstätten und Betrieben künftig von Besuchern der Einrichtung folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Zeitraum des Besuchs. Gleiche Regelung gilt für Veranstalter oder Veranlasser von Ansammlungen im öffentlichen Raum. 🟠

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Zuvor, am 9.10., schnipste die Ampel auf gelb. Das passiert bei 20 Infizierte binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner. Seit dem galt:

🟡 Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind untersagt. Entsprechende Veranstaltungen müssen auch bei bestätigtem Hygienekonzept entweder abgesagt oder die Zahl der Besucher auf unter 1.000 gesenkt werden. 🟡
Diese Regel gilt weiterhin!

—-
Wir könnten nun noch rot ausprobieren auf der Ampel.
Das passiert bei 50 Neuinfektionen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner.

🔴 Das eigentlich geltende „Beherbergungsverbot“ wurde am heutigen 15.10.2020 gekippt. Es sei nicht verhältnismäßig.
Ab 3.11. soll dann neu folgende Regel gelten: „Feiern werden auf zehn Personen begrenzt. Eine neue Sperrstunde beginnt um 22 Uhr (bei orange um 23 Uhr). Auch der Verkauf von Alkohol ist dann verboten.“ 🔴

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🚦Das Ampelsystem wurde erfunden, um uns nicht wieder in den kollektiven Lockdown schicken zu müssen und lokal angepasst reagieren zu können.🚦

Aber nun hört mal wieder auf an der Ampel rumzuspielen.
Bleibt lieber alle schön gesund. 🥰

9.10.2020: Erstmals greift neue Ampelregelung

Der Landkreis Görlitz meldet neu +18 Fälle, insgesamt derzeit 70 positiv Getestete. Damit greift das Warnsystem. Das sagt:

„Aufgrund der Vielzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen wurde der Grenzwert von 51 Fällen (Inzidenzwert: 20) im Landkreis Görlitz heute, am 9. Oktober 2020, erreicht. Damit liegt der Wert über der Grenze von 20 Fällen je 100.000 Einwohner, die der Freistaat Sachsen für Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern festgelegt hat.

Entsprechende Veranstaltungen müssen nun, auch bei bestätigtem Hygienekonzept, entweder abgesagt oder die Zahl der Besucher auf unter 1000 gesenkt werden. Erst wenn der 7-Tage-Wert eine Woche lang unter die Marke von 51 Neuinfektionen fällt, dürfen Großveranstaltungen wieder stattfinden.

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt erreicht Ihr bei Fragen täglich von 8 bis 16 Uhr unter
☎️ 03581 663-5656 oder per
📧 anfragen-corona@kreis-gr.de.“

Das ist ne ganz miese Planungsgrundlage für Großveranstalter, weil jede Veranstaltung von jetzt auf gleich wegen dem Infektionsgeschehen abgesagt/runter reguliert werden muss. Ob so viele VA´s mit ü1.000 Gästen derzeit geplant waren, steht auf einem anderen Blatt, sprich, ob die Regelung überhaupt jemand hart trifft.

Ab 10.10.2020 in Polen mit Mundschutz

Ab Samstag, 10.10., gilt in ganz Polen Maskenpflicht im öffentlichen Raum – weiß der Polen Insider, hier.

2.10. Große Sammelklage in Vorbereitung

Der Lockdown und die bis heute anhaltenden Regeln der Verordnungen, haben für wirtschaftlichen Schaden gesorgt. In den USA und Deutschland wird daher nun eine Sammelklage vorbereitet. Man kann sich dieser Sammelklage anschließen, wenn man wirtschaftlichen Schaden wegen der Corona-Maßnahmen erlitten hat. Infos dazu hier.
Interessant ist dabei der Inhalt der Anklage. Es ist im Grunde die versäumte, offene und friedliche Diskussion seit Februar 2020. Nun müssen Richter darüber Recht sprechen. Hier die Kritikpunkte, die diese Sammelklage rechtfertigen sollen (52 Minuten):

2.10. Neue Coronaschutzverordnung vom 1.10 – 2.11.2020

Im Grunde ist es die vorher gehende Verordnung, angepasst um die Regeln für die Weihnachtsmärkte.
Wichtig ist nun folgendes, um einen generellen Lockdown künftig zu verhindern:
„Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.“
Und: „Betreiber von Beherbergungsbetrieben dürfen keine Personen unterbringen, die aus einem Landkreis, einer Kreisfreien Stadt im Freistaat Sachsen oder im Bundesgebiet oder aus Stadtstaaten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben.“
Die Regeln werden also intensiv an die Fallzahlen, also das vermutete Infektionsgeschehen, gekoppelt.
Zur neuen aktuellen Verordnung.

29.9. Regional angepasste Regeln

Pressekonferenz Bundesregierung: Kein genereller Lockdown mehr, sondern an Infektionsgeschehen angepasste lokales reagieren. Geht nun in die Bundesländer. Es folgt sicher zeitnah eine sächsische Verordnung (vermutlich 1.10.2020)
Zum Video.

29.9. +++ Corona Ticker+++

Weihnachtsmärkte können stattfinden
„Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Regelung für Weihnachtsmärkte abgestimmt, um die die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ergänzt wird.“ Meldet das Sozialministerium Sachsen.

Ganz CZ ist Risikogebiet
Darüber Informiert die Stadt Zittau: „Die gesamte Tschechische Republik ist zum Risikogebiet erklärt worden. Dies hat zur Folge, dass der § 1 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (SächsCoronaQuarVO) auch bei „kurzen Ausflügen“ nach Tschechien (zum Tanken, Essen, Wandern etc.) greift. Im Wortlaut ist dort Folgendes geregelt: Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung 

(1) Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.“

ABER! Der Kleine Grenzverkehr zwischen Sachsen und CZ ist nicht betroffen von Quarantäne nach der Einreise. Also kippen holen, shoppen, wandern. Das nun wieder weiß der MDR am 30.9., hier.

Kinderstation im Klinikum wieder offen
hat ihr Besuchsverbot aufgehoben. Alle Mitarbeiter waren beim Test negativ. Es gelten nun wieder die Besuchsregeln unter Corona: Eine Person am Tag aus engstem Familienkreis von 14-17 Uhr.

Erstmals wieder tanzen am 11 + 12.9.2020

Es ist so unfassbar schön, dass ich es als Meilenstein in den Lockerungen vom Lockdown festhalten möchte.
Am 11.9. feiern die Linden am Berzdorfer See. Zur Veranstaltung.
Am 12.9. kann bei einer „Einfach mal tanzen“ am Berzdorfer See im Biergarten Open Air wieder getanzt werden. Zur Veranstaltung.

Zur Verordnung.

Neue Verordnung 1.9. – 2.11.2020

💡Neue Corona Schutzverordnung 1.9. – 31.10.2020 💡
📌 Es bleibt bei Maskenpflicht und Abstandsregel im ÖPNV und beim Einkaufen. 🛒🚌
📌 Busgelder beim Verstoß gegen die Maskenpflicht ab 1.9., ca 60 Euro. Ausnahme: ärztliches Attest oder Schwerbehinderten-Ausweis. 👮‍♀️👩‍⚕️
📌 Es bleibt bei 100 Personen bei Familienfeiern in Gaststätten. Vereins + Betriebsfeiern: 50 Personen. 🎂
📌 Konkresscenter, Theater, Opernhäuser bleiben: D.h., falls Kontaktnachverfolgung nicht geht, braucht es Mindestabstand. Wenn Kontaktnachverfolgung möglich ist, dann können Veranstaltungen mit ü1.000 Personen stattfinden. 🎤
📌 Großveranstaltungen: Verbot von ü1.000 Personen soll gekippt werden!!! Volksfeste + Weihnachtsmärkte mit Hygienekonzept werden ermöglicht. 🎅
📌 Sportwettkämpfe mit Publikum: Keine Bundesliga mit Publikum. Aber: Kluge Hygienepflichte, genehmigungspflichtig, dann auch mit mehr 1.000 Personen. ⚽️
📌 „Tanzlustbarkeiten“ bleiben verboten! 😭
📌 Dampfbäder und Saunen bleiben zu
📌 Prostitution: Kann mit „Stufe 1“ wieder starten: Sexuelle Dienstleistung OHNE Geschlechtsverkehr 🤔
📌 Besuchseinrichtung Pflege + andere Heime: Zeitvorgaben: Regeln müssen der Infektionslage entsprechend angepasst werden. AUGENMAß! 👵👴
📌 Erntehelfer, Saisonarbeiter: Betriebe, die ihre Arbeiter in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen, sollen mehr als 10 Personen melden müssen. Meldepflicht.

Beschlossen wird es in der kommenden Woche (Dienstag!) mit letzten Änderungen. Die Veröffentlichung erfolgt am 27.8.. Zum Video.

Neue Verordnung vom 18.7. – 30.8. „Ferienverordnung“

Fertige Verordnung – Video
Rechtsverordnung im Wortlaut – erscheint zügig hier.

7.7.2020: Erstmal nur besprochen, nicht beschlossen.
📌 Kontaktbeschränkungen bleiben:
2 Hausstände bzw 10 Personen im häuslichen Umfeld.
NEU: Ferienlager + Betriebs- + Vereinsfeiern: 50 Personen – wenn klar ist, wer teilgenommen hat.
📌 Abstandsregel für Oper, Theater bleibt, wenn Kontaktnachverfolgung nicht möglich ist. Wenn Nachverfolgung machbar ist, dürfen auch mehr teilnehmen. Abstand schrumpft dann auf 1 Meter.
📌 Mund-Nasen-Bedeckung:
Bleibt in Geschäften und im ÖPNV.
NEU: Jahrmärkte und Volksfeste sollen erlaubt werden mit genehmigungspflichtigen Hygienekonzept (Einzäunen, Überblick Besucherzahl.
📌 Sport mit Publikum: Im Breiten- und Freizeitbereich ja, Vereinssport. Ohne rufen, singen, schreien. Nicht Profisport.
📌 Großveranstaltung ab 1. September, wenn Kontaktverfolgung und Hygieneregeln durchführbar sind. Können quasi vorbereitet werden. Alles andere bleibt bis 31.10. verboten.
📌 Verboten bleiben auch: Prostitution, Dampfbäder und Saunen, Sportgroßveranstaltungen mit Publikum. (Eine Arbeitsgruppe berät nun, wie Prostitution bundeseinheitlich erlaubt werden kann und unter welchen Bedingungen!)
Video bis Min 9:30

Anders: Neue Verordnung von 30.6. – 17.7.

Pustekuchen: Der Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen bleibt!
Neu*: „Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen [sind] zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept – aber ohne Tanz.“
Zur neuen Verordnung.

Angedacht: Nächste Verordnung 1.7. – 17.7. (Ferienbeginn)

Noch nicht beschlossen, aber angedacht sind:
📌 Es bleibt bei Abstandsregel
📌 Vermutlich bleibt auch der Mundschutz im ÖPNV, beim Einkaufen könnte sie fallen.
📌 Kontaktbeschränkungen: steigt auf 100 Gäste bei Familienfeiern.
📌 Es bleibt bei Nachverfolgung (Befragung vom Gesundheitsamt bei Positiv-Fall)
📌 Keine Disko, Tanz, Tanzclubs, Sportveranstaltungen, Dampfsaunen, Dampfbäder. Jahrmärkte und Volksfeste eventuell ab 1.7.!
📌 Hotspots werden lokal geregelt.
📌 Seit 16.6. Corona-Warn-App
📌 Rundfunkbeitrag soll auf 18,36 Euro steigen
Zur Pressekonferenz.

Grenzöffnung Polen am 13.6.

In der Nacht von Freitag auf Samstag werden die Grenzkontrollen abgeschafft, siehe.

Neißebad öffnet am 9.6.

Darüber informieren der OB und das Neißebad.

Verordnung 6.6. – 29.6.

Die neue Corona Schutz Verordnung ist da und gilt vom 6.6. – 29.6. Die Kurzfassung ist: Fast alles ist wieder erlaubt unter Einhaltung von Abstand und Mund-Nase-Bedeckung.
➡️ Hier die Verordnung: https://www.coronavirus.sachsen.de/…/SMS-Corona-Schutz-Vero…
➡️ Hier kurze Bildchen: https://www.facebook.com/stephan.meyer.946/posts/10216980730782758

Grenze bleibt bis 12.6. geschlossen

Infos, wer bereits wieder einreisen darf.

Neue Regeln ab 6.6. bis Anfang Juli

📌 Es bleibt bei Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz.
📌 Eigenverantwortung! Weg vom generellen Regeln durch den Staat. Verhältnismäßigkeiten müssen gewahrt bleiben.
📌 Jeder soll selbst für sich entscheiden, ob die Möglichkeiten schon wieder was für ihn/sie sind. Wer Risikogruppe ist oder andere Bedenken hat, muss nichts. Alle anderen sollen selbstverantwortlich können.
📌 Alten- und Pflegeheime sollen Besuche ermöglichen unter Auflagen.
📌 Größere Familienfeiern werden ermöglicht. Familienfeiern bis 50 Menschen ist im Gespräch. Dann auch als geschlossene Runde in Restaurant oder gemietetem Raum.
📌 „In einem Jahr ist es überstanden.“ (Mai 2021!)
📌 Lockerungen für Hallenbäder, Saunen, Heilbäder.
📌 Busreisen werden möglich.
📌 Veranstaltungen unter 1.000 Menschen mit Abstand und Mund-Nasen-Schutz denkbar. Kirche, Semperoper etc. Nicht Sportveranstaltungen, auch keine Familienfeiern über 50 Menschen.
📌 Pflegebonus (1.500 Euro pro Person) soll kommen.
📌 Kontaktbeschränkung: 10 Personen (Freunde) bzw 2 Hausstände.
📌 Soll bis Ende Juni/Anfang Juli gelten = länger wie bisherige 14 -Tage-Regel. Vor den Sommerferien (20.07.2020) wird vermutlich nochmal aktualisiert.
Video

Sachsen ab 6.6. ohne Corona-Beschränkungen?

Sachsens Gesundheitsministerin Köppig hält es für möglich, dass ab 6. Juni keine generellen Corona Beschränkungen mehr gelten, sondern nur noch ganz wenige Bereiche geregelt bleiben. Das Ganze allerdings nur, bei weiterhin geringen Infektionszahlen und weiterhin Abstand + Mund-Nasen-Schutz. Zur Meldung vom 25.5., 5:44 Uhr. (Link)
Der Landkreis Görlitz ist seit heute Corona frei, siehe.

Görlitzer Innen- und Außensportstätten öffnen wieder für Vereine ab 25.5.

Dazu gibt es noch immer ein paar Regeln, die kann man hier nachlesen.
Aber immerhin: Vereinssport wird möglich. Unmöglich bleibt Vereinsräume und Vereinsgaststätten zu nutzen. 🙁

Seit 16 Tagen keine Neuinfektionen im Landkreis Görlitz (Stand 22.5.)

Seit 16 Tagen hat sich niemand mehr im Landkreis Görlitz mit Corona infiziert. 7 Personen brüten noch ihr Rest-Corona in Quarantäne aus, plus 2 unter Quarantäne gestellte Kontaktpersonen. Der Landkreis hat 254.212 Einwohner.
Das Schreckgespenst 👻🦠 hat sich offenbar in den Landkreis Bautzen verzogen. Dort gabs nochmal 27 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen.
Wenn ichs richtig verstehe, ist auch unser nördlicher Nachbar, der Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg, ohne Infektionen.
Das entspannt doch ungemein. 🙏🧘‍♀️
Quellen:
📌 LK GR (wir!)
📌 LK BZ (westlicher Nachbar)
📌 LK Spree-Neiße (nördlicher Nachbar)

Weitere Grenzlockerungen zum 18.5.

Polen lässt nun auch Kita-Kinder wieder nach Deutschland. Genauso Ärzte, medizinisches Personal sowie Personen, die in Sozialhilfezentren arbeiten.
Rein nach Polen bleibt weiterhin erschwert. Einzige Ausnahmen: zu beruflichen, erwerbstätigen, geschäftlichen oder Studienzwecken.
Infos.

Erstellung eines Hygienekonzepts

Um öffnen zu können, um Veranstaltungen durchführen zu können, brauchen einige Einrichtungen ein Hygienekonzept, welches sie dem Gesundheitsamt vorlegen. Bei anderen reicht es, das Konzept zu erstellen und durchzuführen und es bei Kontrollen vorzustellen. Infos

Hotels, Gastro, Stadtführungen ab 15.5.

Es läuft wieder, wenn auch unter auflagen. Görlitz begrüßt wieder seine Gäste, auch mit Stadtführungen.

Genaueres zu den Lockerungen am 15.5., Ausblick auf 5.6.2020

Zum Video
Zur neuen Rechtsverordnung
Frau Köpping:
Min 0:50 – Größte Lockerungen in Sachsen bundesweit
Min 1:16 – Herzlichsten Dank nochmal an alle für die letzten Wochen
Min 2:14 – Nächste Verordnung gilt 15.5. – 5.6.
Min 2:28 – Hygienekonzepte künftig bei allen Öffnungen + Lockerungen
Min 2:55 – Theater, Konzerthäuser, Kino müssen Hygienekonzepte genehmigen lassen
Min 3:25 – Stichprobenartige Kontrollen
Min 3:30 – Bestehen bleibt das grundsätzliche Besuchsverbot für Krankenhäuser, Rheakliniken, Alten- und Pflegeheime ABER: Besuche im Ausnahmefall möglich!!!
Min 4:03 – Lockerungen der Besuchsbeschränkungen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Eltern dürfen die Einrichtungen wieder betreten!
Min 4:20 – Angebote der Kinder- und Jugendarbeit dürfen öffnen.
Min 5:06 – Ausgenommen bleibt Kinder- und Jugenderholung. (Ferienlager). In nächster Verordnung (5.6.) soll es machbar werden für kleine Gruppen
Min 6:06 – Paradigmenwechsel: Vom landesweiten auf regional begrenzte Maßnahmen. Hoheit haben Landkreise + Kreisfreie Städte (rechtlich zuständig). = Regionale Maßnahmen im Landkreis, wenn 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen auftauchen. (Anmerkung: Gebt Euch alle Mühe!) Maßnahmen dann für Landkreis oder auch nur eine bestimmte Einrichtung (Hotspots).

Min 7:33 Herr Dulig:
Min 9:15 – Abkordeln von ü800 qm Einkaufsfläche zum 15.5. nicht mehr nötig, WEIL: Rechtsurteil besagt, es geht schon jetzt, AB SOFORT (12.5.2020). Ein Kunde auf 20 qm.
Min 10:01 – Gastro + Hotel: Bleibt bei Öffnung am 15.5.! DEHOGA veröffentlicht Checkliste. > bis Min 14:20
Min 14:20 – Ab 5.6. (nächste Rechtsverordnung) soll das Messegeschäft wieder möglich sein! (Fachmessen + Fachkonkresse und nur bis 999 Personen gleichzeitig). Vorbereitung ab jetzt möglich! Große Messerräume dürfen jetzt schon vermietet werden (Bedarf an Räumen mit viel Platz)

Fragen ab Min 16:18…
Kinos + Theater? Konzepte der Einzelhäuser genehmigungspflichtig vom Gesundheitsamt.
Mund-Nasen-Bedeckung in der Gastro? Ist nicht vorgesehen.
Min 19:09 – Lockerungen diesen Freitag (15.5.)? Freibäder! Alles am 15.5.. Schulen + Kitas bleiben auf 18.5.
Min 19:55 – Abstandsregeln Kino, Theater und Co? 1,50 Meter!
Min 21:01 – Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands? Sind weg. Man kann sich frei bewegen. Sachsens Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen sind für touristische Nutzung offen ab 15.5.. Keine Reisebus-Veranstaltungen! Auch keine geschlossenen Bäder, Dampfsaunen, Saunen.
Min 22:54 – Einreisende aus dem Ausland? Ein neues Urteil gucken sich die sächsischen Minister an, danach mehr dazu.
Min 23:15 – Wenn Gastwirt nicht öffnet, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnt bei den Auflagen, hat er dann weiter Anspruch auf Corona-Hilfen? Ja (Liquiditätshilfen)
Min 24:06 – Besucherzahlen bei Veranstaltungen? Unter 1.000 bleibt bestehen. Wichtiger aber ist 1,50 Abstand bei Publikum und Darstellern. Raumgröße und Abstandsregel ergeben Besucherzahl.
Min 27:33 – Bühnen? Vorstellungen in dieser Saison? Individuelle Entscheidung! Abstandsregel!!! Orgel geht (spielt einer alleine), Orchester schwierig. Öffnung in Veranstaltungshäusern MÖGLICH, ABER Hygienekonzept. (auch Soziokultur, Gästeführung, Literaturhäuser). Häufig war Spielzeit Sommer 2020 beendet, Einzelangebote denkbar.
Min 29:47 – Weitestgehende Lockerungen Bundesweit, Beispiele? Keine Öffnungszeitbegrenzung bei Gastronomie. Kitas fast reguläre Öffnung. Grundschulen fast komplett. Keine %-Grenze für Hotelbelegung. Keine Kontaktdaten bei Gaststättenbesuch.
Min 31:26 – Veröffentlichung Rechtsverordnung? Spätestens 13.5.: Bittesehr: hier.
Min 31:55 – Fitnessstudios am Freitag (15.5.)? Ja
Min 32:11 – Unterstützung für Gesundheitsämter? Einschränkungen bei erreichen der Obergrenze? Pro 20.000 Einwohner ein 5-Personen-Team im Gesundheitsamt möglich. Maßnahmen ergreifen künftig Landkreise. Ziel: Überforderung des Gesundheitssystems vermeiden.

Min 37:58 – Duschen, Waschräume auf Campingplätzen/Freibädern? Hygienekonzepte, öfter reinigen, Anlagen vereinzeln. Individuell!
Min 38:33 – Weitesten Lockerungen in Deutschland, wieso wird das so betont? Es ist kein Wettlauf, sondern eine mutige Entscheidung. Deutschland guckt jetzt auf Sachsen, will auch abgucken. Es geht um Verantwortung jedes Einzelnen. Sachsen hat andere Herangehensweise, eine Ermöglichungshaltung bei guten Hygienekonzept.
Min 41:04 – Meldelage bei Überschreitung? Über die 13 Gesundheitsämter in Sachsen: 10 in den Landkreisen und 3 in den Kreisfreien Städten (nix RKI). Summe über 7 Tage. Dazu Ampelsystem. Rot = 50 auf 100.000. Ab Gelb (davor) werden Maßnahmen vorbereitet.
Min 42:37 – Gastro: Muss genehmigtes Konzept vorliegen oder muss man es vorhalten? DEHOGA Checkliste beachten reicht. Eine Person muss verantwortlich sein.
Min 43:40 – Grenze zwischen Kneipe und Bar? Sitzen an Tresen wegen Abstand nicht möglich. Bar kann öffnen (To Go?, Wirtschaftlichkeit?).
Min 44:38 – Regularien Fitnessstudios? Hygieneregeln! Individuelles Hygienekonzept. Auch Tanzschulen.
Min 46 – Kontaktnachverfolgung bei Restaurants? Keine Speicherung von Daten zwangsweise.
Min 46:55 – Sonderprämie für Altenpfleger? 1.000 vom Bund, 500 von den Ländern (pro Person). Kabinettsbeschluss steht aus. Plus Ziel: Flächentarifvertrag. Dieses Thema weitet sich aus auf Sanitäter, Kinder- und Jugendarbeit, Krankenschwestern/Pfleger < Perspektivisch (kein Datum!)
Min 50:06 – Polizei + Verfassungsschutz Zusammenarbeit wegen Corona-Demos? Balance zwischen Gesprächen mit Bevölkerung aber auch Regeln, die gelten.
Min 51:25 – Gemeinschaftsduschen nun doch? Individuelle Betrachtung der Einrichtung.
Min 53:10 – Frist zur Überprüfungen der neuen Lockerungen? Kontrollen fortwährend, andauernd und ab dem ersten Tag. In 14 Tagen (Infektionszeit) check, ob der sächsische Weg funktioniert 🙂
Min 55:05 – Regelmäßige Tests bei Pflegedienstlern und Altenheim-Mitarbeitern? Einrichtungen mit positiven Fällen werden generell getestet. Bund bespricht, es flächendeckend zu machen. Noch Fragen der Finanzierung offen.
Min 56:55 – Abstandsregel bei Trauung für Brautpaar? (Anmerkung: Manche Fragen könnte man sich auch selber beantworten *kopfschüttel): NATÜRLICH NICHT!
Min 57:21 – Ab wann Hebammenkurse? Wird nachgereicht – Verweis auf Verordnung.
Min 57:47 – Wo sind die Regularien aus der letzten Ankündigung? Wurde der Druck zu groß? Für Betreiber bleibt es Herausforderung, alles umzusetzen. Wichtig ist, dass es umsetzbar ist.
Min 59:25 – Entfallen Kontaktlisten in allen Bereichen? Freiwillige Lösungen…
Min 1:01:00 – Wer meldet eigentlich ans RKI? Meldung der Gesundheitsämter gehen sowohl ans RKI als auch ans Gesundheitsministerium. Freitestung? Muss diskutiert werden mit Bund, wer die Kosten trägt. Mehr zu testen, als das RKI vorschreibt, ist grundsätzlich begrüßenswert. (Kostet zw 39 – 59 Euro!) Zahl der Genesen? Das sind geschätzte Durchschnittswerte. Was fehlt, ist der Anti-Körpertest. Dann wüsste man, wer es schon hatte.
Min 1:07:15 – Biergärten mit Selbstbedienung? Möglich, jedoch Bedingungen! Also organisatorische Frage, Biergärten dürfen öffnen.

Zum Video

Kinder- und Familienhilfe ab 11.5.

Wieder am Start sind:
📌 Das Familienbüro nach tel Anmeldung, Infos
📌 Das Kidrolino, nur Vormittags und nur für Babys und Kleinkinder, Info
📌 Das Camaleón, mit einigen Einschränkungen, aber hey! Info

Lockerungen zum 15.5. und 18.5.

Relativiert durch Pressebriefing vom 12.5.. Ich lass es dennoch hier stehen.

Pressebriefing am 6.5., zum Video
➡️ MP Ketschmer:
📌 Es bleibt bei 1,50 Meter Abstand und Mundschutz als effektives Mittel.
📌 Ein Hausstand kann sich mit einem zweiten Hausstand treffen. Egal, wie viele Personen dort wohnen.
📌 Freitag die Info, wie es ab 18.5. in Schulen und Kitas weiter geht. Größerer Umfang wird möglich.
➡️ Ab 14:58 Herr Günther
📌 Paradigmenwechsel: Nahezu alles findet demnächst wieder statt. Alle Grundrechte gelten.
📌 Versammlungsrecht bekommt vollen alten Umfang, nur mit 1,50 Abstand und Mundschutz.
📌 Impfpflicht und Chips, die eingespritzt werden, sind Nonsense. Es gibt keine Pflicht!
📌 Fragen von Nachhaltigkeit, regionale Versorgung, etc als Lehre aus Corona.
➡️ Ab 18:58 Herr Dulig
📌 Dienstag wird geregelt, was ab 18.5. gelten soll: 800 qm Regel fällt – statt dessen 1 Kunde auf 20 qm.
📌 Ab 15. Mai wird Gastro geöffnet, komplett (keine Trennung nach Innen-Außen), nur hygienische Auflagen.
➡️ Ab 22:30 Frau Klepsch
📌 Bis 15. Mai Zeit, die Vorkehrungen zu treffen für die Gastro.
📌 Beherbung/Hotellerie auch am 15.5., auch Ferienwohnungen, alles mit hygienischen Auflagen.
📌 Bereich Kultur: „Kultur ist Medizin für die Seele“!!! Ab 18.5. öffnet Kultur: Musikveranstaltungen, Theater, Oper, Soziokulturelle Zentren, Konzerthäuser, Freizeiteinrichtungen – aber unter Coronabedingungen.
📌 6 Mio Euro für Musikschulen, Förderprogramm. Anträge ab 6.5..
➡️ Ab Min 29:33 Frau Köpping
📌 Aktuelle Zahlen = Grundlage für Lockerungen
📌 Neues „Ampelsystem“, je nach dem, werden Maßnahmen zurückgenommen.
📌 Nun Eigenverantwortung, statt staatlicher Vorgaben für alles.
——–
Fragen:
📌 Touristische Reisen in andere Bundesländer: Ab 15.5. dürfen alle nach Sachsen kommen. Bei Reisevorbereitung bitte schauen, wie es im jeweiligen Bundesland geregelt ist. Miteinander immer künftig „zwei Hausstände“.
📌 Gastroauflagen und Vergnügungsparks: DEHOGA Hygienekonzept: Tischabstände, Bedienung mit Mundschutz, nichts auf dem Tisch, abwischbare Speisekarten etc. Ab Dienstag nachlesbar. Auch für Freizeitparks folgen Regelungen.
📌 Camping, Hotels, Ferienhäuser ab 15.5., jedoch nicht bei Gemeinschaftsduschen.
📌 Fitnessstudios ab 18.5.!
📌 60% Belegung in Sachsen, wie in Meck-Pomm? Ist nicht vorgesehen.
📌 Besuche in Pflegeheime: Bleibt so 😭
📌 Heilbäder/Freibäder? Ab 18.5. Freibäder, unter Auflagen. Heilbäder muss diskutiert werden.
💡 Grundsätzlich ist ALLES MÖGLICH, wenn Hygienekonzept existiert. Braucht nur Vorbereitungszeit.
📌 50 Infektionen bei 100.000 Menschen als Basis, Schummelei verhindern? Bei Krankheitsanzeichen bitte testen lassen. Dazu klinische Studien. Dunkelfeld aufhellen, um Herde einzudämmen.
📌 10.000 Tests pro Tag möglich. Keine Schnupfnasen in Kita, Schule oder Arbeitsleben. Es sind genug Tests da.
📌 Kultur: Mit Maske in die Oper? JA! Details werden nun besprochen.
📌 Verschiebung der Kommunalwahlen nach 21.9.. Kandidaten, die dann Altersgrenzen überschreiten? Wird korrigiert. Niemand fliegt wegen Alter raus.
📌 Kitas/Schulen zwischen 18. – 20.5, Regelung für die zwei Hausstände ab 18.5.. Nur Gastro und Hotellerie ab 15.5.. Abschließende Gespräche dazu Donnerstag. Freitag Veröffentlichung.
📌 Förderschulen vor Sommerferien? Ja!
📌 Fußball: 3 + 4 Liga? Ja! Unter Hygienekonzepten.
📌 Fußball: 2 Liga? Dynamo DD: Ja! Unter Hygienekonzepten.
💡 Lokale Besonderheiten werden Rolle spielen. Regional passend, mit Landkreisen abgestimmt. Regel 50 je 100.000 Einwohner bleibt = 285 neue Fälle pro Tag.
📌 18.5. entspricht der 14 Tage Regel: 20.4.- 4.5. – 18.5.
📌 Ansteckungen passieren im privaten Raum, bei Freundeskreisen. Deswegen Eigenverantwortung in den Händen der Bürger.
📌 Sachsen betrachtet seine Zahlen und geht seinen eigenen Weg.
📌 Ab wann größere Familienfeiern mit 50 – 100 Personen? Verantwortungsvoller Umgang, Kontaktbeschränkung, zwei Hausstände, Abstände, Hygieneauflagen, Durchlüftung. Ermöglicht jetzt diese Schrtte. Sind in diesem Schritt nicht drin.
📌 Theater Sommerbespielung? Clubbetreiber? Bis zum 18.5. Klarheit. Vorraussetzung sind die Auflagen. Kreativität gefragt, gute Konzepte. Mindestabstand zwischen Beschäftigung, Arbeitsschutz.
📌 Zwei Hausstände ab 18.5. Aber bereits jetzt ist Begegnung unter freiem Himmel mit 1,50 Abstand NICHT verboten!!! Eigenverantwortung.
📌 Jugendherbergen? Nicht, wenn es eine Gemeinschaftssanitäranlage hat.
Zum Video

Museen wieder offen 5.4.2020

📌 Kaisertrutz, Reichenbacher Turm Barockhaus und OLB – Info
📌 Senckenberg Naturkundemuseum – Info
📌 Schlesisches Museum – Info
📌 Bagger 1452 ab 9.5. – Info.
📌 Es folgt das Spielzeugmuseum am 13.5. – Info
Es fehlen nur noch die anderen Stadttürme.

Fragen an den Ministerpräsidenten – die nächsten Schritte

Intro:
„Wir haben den 25. Mai angeplant (Anmerkung: für nächste Schritte), vielleicht kann das ein oder andere auch schon vorher beginnen.“
„Wir haben Zahlen, die sehr ermutigend sind….“
„Das gibt uns die Möglichkeit, wieder mehr in die Normalität hinein zu kommen.“
„Gesundheit geht vor – aber die gesellschaftlichen, die wirtschaftlichen Kosten, die mit den Maßnahmen verbunden sind, müssen immer in einem Verhältnis stehen.“
„Wenn die Wahrscheinlichkeit, das Menschen daran erkranken, jetzt so gering geworden ist, müssen wir auch bei der Wahl der Mittel etwas anders agieren.“
Eine Ermöglichungshaltung: „Wir fragen also nicht mehr, was muss alles verboten bleiben, sondern wir fragen, was können wir alles ermöglichen, was kann alles wieder beginnen, unter welchen Bedingungen.“
„Wir sprechen darüber, wie wir in eine Regelbetreuung bei Kindergärten und Schulen kommen. Wir wollen für die Gastronomie möglichst schnell Klarheit schaffen, wann es wieder los geht. Und ich bin gefragt worden, ob es richtig ist, wenn man für den Sommerurlaub eine Ferienwohnung/Haus in Sachsen bucht: Da kann man nur sagen: Ja, tun Sie es!“

Themen der Fragen:
– Mund-Nasen-Schutz für Verkäufer ablegen.
– Urlaub in Deutschland.
– Messen und Aussteller bis September.
– Familientreffen:
„Wir wollen die Kontaktbeschränkung reduzieren… Und dann liegt es bei jedem selbst.“
„Wir sind in der Situation, durch die geringe Wahrscheinlichkeit, infiziert zu werden, dass wir wieder umstellen müssen: Von dem Schutz der allgemeinen Bevölkerung durch den Staat hin zu einer eigenen Verantwortung jedes Einzelnen für sich und sein Umfeld.“
– Kontaktbeschränkung.
– Kitas + Schulen für behinderte Kinder.
– Kita Bestimmungen lockern.
– Wie lange noch Masken-Pflicht?
– Impfstoff:
„Ich hab jetzt am Wochenende das ein oder andere gehört. So eine Art Impfzwang. Ich will mal deutlich sagen: Das ist Unfug. Niemand wird in der Bundesrepublik Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Das gab es nicht und das wird es auch in der Zukunft nicht geben. Und auch dieses Gerede, das diejenigen die nicht geimpft sind – abgesehen davon: Wir haben überhaupt keinen Impfstoff – das diejenigen, die sich nicht impfen lassen, aus welchen Gründen auch immer, dann ihre Grundrechte verlieren, ist genauso großer Unsinn.“

– Ist der Schulanfang gefährdet?
„Nein.“
„Wir wollen jetzt Kulturveranstaltungen ermöglichen. Wir kommen zur Gastronomie zurück. Wir wollen auch, dass es in den Freizeitparks weiter geht.“
– Musikschule, Einzelunterricht?
„Ende der kommenden Wochen, klare Bedingungen, kleine Gruppen, Abstand, soll wieder möglich werden.“
– In Zwickau keine Maskenpflicht mehr?
„Nein, das war auch falsch! Es hat immer eine Strategie: Die Leute zu verwirren. Mein Rat: Hotline anrufen, die örtlichen Abgeordneten anrufen oder Nachrichten schreiben.“
– Fitnessstudio?
Kommt! „Grundsätzlich Ja auf Basis eines Hygienekonzepts… Zwischen 100%, wie vor der Krise und Null, wie jetzt, muss es was dazwischen geben. Und das wollen wir ermöglichen.“
Soweit nur mal die ersten 30 Minuten. Zum Video.

Vorläufiger Ausblick auf 6.5. und 25.5.2020

Hat sich mit 6.5.2020 revidiert. Es wird viel stärker gelockert!!!

📌 Intensive Gespräche über Gastronomie und Kitas.
📌 Wer sein Kind noch nicht bis 25.5. in die Kita schickt, braucht im Mai auch die Kita-Gebühren nicht bezahlen.
📌 Der nächste Schwung an Lockerungen kommt zum 25.5.2020.
Quelle.

Lockerungen Stadt Görlitz 4. – 6.5.2020

📌 Verwaltung will für Bersucherverkehr öffnen ab 7.5. mit telefonischer Voranmeldung.
📌 Dazu Bibliotheken, Museen, Flugplatz und Hafen, Tierpark.
📌 Baden ab 1. Mai im Berzdorfer See schwierig – im Wasser wegen der Abstandsregeln. Am Strand ist es eher möglich.
📌 Spielplätze öffnen schrittweise ab 4.5.
📌 Interne Regel der Stadt Görlitz, dass im Mai keine Kita-Gebühren eingezogen werden, wenn das KInd noch nicht in die Betreuung kann. Sobald offiziell was da ist, werden die Eltern informiert.
(Info aus der Stadtratsitzung 30.4.2020 und offiziell hier)

Lockerungen ab 4.5.2020

📌 Die neue Verordnung vom 4.5. – 20.5.2020. hier
📌 Video des entscheidenen Pressebriefing 30.4. hier
📌 Zusammenfassung in verständlicher Sprache. hier

📌 „Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und, das ist neu, deren Partnerin bzw. Partner.“ Quelle

📌 Polen öffnet seine Grenze für Arbeiter und Schüler/Studenten insofern, dass diese wieder nach Deutschland (Litauen, Slowakei und Tschechien) können und bei Rückkehr NICHT mehr in „eine obligatorischen 14-tägigen Quarantäne“ müssen. Original des Zgorzelecer Bürgermeisters hier.
📌 Ausgenommen davon bleiben „Medizinisches Personal und Beschäftigte in Sozialhilfezentren“, siehe.

📌 Das kommt definitiv:

Neu ab 30.4.2020

📌 Görlitz bekommt ein Autokino.

Normalität ab 29.4.2020

📌 Die Suppenküche öffnet wieder, das Suppenküchen-Mobil fährt wieder Mittwochs.

Normalität seit 27.4.2020

📌 „Ab 27. April steht die Bücherkiste wieder an ihrem Platz in der Gräser-Spirale auf dem städtischen Friedhof.“

Foto: Stefanie

📌 Die Vorstufe zur Wiedereröffnung der Stadtbibliothek: Ausleihen funktioniert nur, wenn die Medien auch im Haus sind. Also guckt mal, ob ihr Mo-Do (27.4. – 30.4.), 10 – 16 Uhr was zurückbringen könnt. Einfach in den silbernden Briefkasten stecken. Danke.

Foto: Stadtverwaltung Görlitz

Klarstellung 24.4.2020

📌 Babys und Kleinkinder brauchen KEINE Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Min 3:15.
📌 Behinderte, Menschen mit Handicap, insbesondere Gehörlose brauchen es auch NICHT. Min 4:06.
📌 Niemand braucht Angst haben, ins Krankenhaus zu gehen zu allgemeinen Behandlungen. Die Corona-Bereiche sind 100% abgetrennt. Man infziert sich dort nicht. Also bitte nicht fürchten! Min 13:50.
Die Gesundheitministerin Sachsen im Video.

📌 UND: Das Klinikum fängt wieder mit regulären Operationen an! Infos.

Erste Rückkehr an Schulen zum 22.4.2020

📌 Rückkehr der Abschlussklassen an die Schulen zum 22.4., siehe.

📌 Der Zwinger (Parkanlage) ist wieder offen.

Lockerungen seit 20.4.2020

📌 Ab 20.4. noch nicht möglich:

📌 Die Notbetreuung für Kids wird ausgeweitet. Wer, was, wie: https://bit.ly/3cvZsf3

📌 Fast regulärer Fahrplan gilt wieder bei der GVB, siehe.

📌 Info des Landkreises zu Maskenpflicht, Familienfeiern und Tagesausflügen hier.

📌 Was meint die neue Kontaktbeschränkung?
Folgendes kam gerade über NINA, die WarnApp des BBK. Der Unterschied zu vorher ist:
1. Alle dürfen wieder raus auch ohne trifftigen Grund, einfach nur so.
2. Neu ist: Man darf eine Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

📌 Anfangs waren Möbelhäuser dabei, wurden jedoch wieder gestrichen.

Denkbar seit 17.4.2020

„Aber wir haben gelernt, dass unsere Pflegeeinrichtungen wirklich sehr kreativ sind und gute Lösungen vorsehen. Dass man eben seine älteren Mitbürger, die in einer Pflegeeinrichtung sind, besuchen kann:
Da sind Einzelbesuche möglich. Das heißt es sind Einzelpersonen.
➡️ Manche Einrichtungen haben sich eine Schleuse eingerichtet, wo man wirklich relativ separat die älteren Menschen besuchen kann.
➡️ Andere Einrichtungen haben Glascontainer gemacht, wo man den anderen gut sehen kann und trotzdem die Sicherheit vorkehrt.
Das sind alles Dinge, wo ich sage, dass ist eine gute Variante. “
Quelle: Gesundheitsministerin Köpping, 17.4.2020, ab Min 16:55:
https://www.youtube.com/watch?v=QSoBP23P8JM

Und hier, wie sowas aussehen könnte!
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-404368.html

Essensliefer-Service seit 22.3.2020

📌 Hier ist die Liste.

Normalität zum 14.4.2020

📌 Ab heute (14.4.) sind die Wertstoffhöfe wieder offen. Ihr werdet also los: Euren Sperrmüll (Selbstanlieferung zu Sapos), Papier, Pappe, Technik, Klamotten (erste Entsorgungsvarianten), Schrott, Glasmüll sowieso. Sperrmüllkarte funktioniert auch. Das Schadstoffmobil kommt wieder im Mai. Zur Übersicht der Entsorgungsmöglichkeiten.

Erste Normalität zum 7.4.2020

📌 Frische Waren aus der Region wird es ab Dienstag, 7.4., auf dem unteren Elli geben.


Zuvor war der Shutdown vom 16.3. – 7.4., den Görlitz auf folgende Weise organisiert hat und diverse Hilfsmaßnahmen und Ideen angeschoben hatte. Vieles gilt unverändert. Zur Auflistung.


Hier unter dem Beitrag sind so bunte Symbole. Damit könnt ihr den Beitrag an Freunde teilen über Whatsapp, Instagram, Twitter, per eMail etc. Probierts mal aus!


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