Eine besondere Zeit im Jahr sind die Tage zwischen Weihnachten und Silvester plus Neujahr. Da laufen die Uhren schon immer anders. Und so gibt es jedes Jahr ein paar Dinge zu beachten. Hier die Liste.
Die besonderen Regeln 2023
Odin, Frau Holle und die Rauhnächte
Traditionell wird zwischen 24.12. und 31.12. keine Wäsche gewaschen, damit Odin sich nicht verheddert.
Frau Holle zürnt, wenn man zwischen den Jahren arbeitet.
Von ca. 23.12. – 6.1. sind die 12 Rauhnächte. Infos dazu.
Stadtbibliothek Görlitz
Die Stadtbibliothek ist zwischen Weihnachten und Neujahr wie folgt geöffnet:
23. Dezember, Samstag 09:00 – 12:00 Uhr
27. Dezember, Mittwoch 10:00 – 18:00 Uhr
28. Dezember, Donnerstag geschlossen
29. Dezember, Freitag 10:00 – 18:00 Uhr
30. Dezember, Samstag 09:00 – 12:00 Uhr
Achtung: Das Medienrückgabesystem steht vom 23.12.2023 bis 02.01.2024 nicht zur Verfügung.
Die Stadtbibliothek ist ab Dienstag, 02.01.2024, wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Standesamt
Zur Anzeige der Sterbefälle hat das Standesamt Görlitz vom 27.12. bis 29.12.2023 in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Bitte benutzen Sie den Eingang Brüderstraße 7 (Fahrstuhl).
Friedhofsverwaltung des Eigenbetriebes Städtischer Friedhof
Geöffnet ist am:
28. Dezember, Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
29. Dezember, Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach telefonischer Absprache (Tel. 03581 4010129) möglich!
Parkscheinautomaten zum Jahreswechsel außer Betrieb
Um Sachbeschädigungen vorzubeugen, werden im Stadtgebiet die Parkscheinautomaten vom 22. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 außer Betrieb genommen.
In diesem Zeitraum können die gebührenpflichtigen Parkplätze kostenfrei genutzt werden. Es ist jedoch die Parkscheibe auszulegen und die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten.
Weihnachtsferien
In Sachsen finden die Weihnachtsferien von Samstag, 23.12.2023 – einschließlich Dienstag 02.01.2024 statt.
Keine Böller an der Altstadtbrücke
„Es bleibt dabei: Die Görlitzer Altstadtbrücke ist auch in der kommenden Silvesternacht böllerfreie Zone. Die Stadtverwaltung hat ein Verbot erlassen. In der Zeit von 22 Uhr am letzten Tag es Jahres bis 2 Uhr am Neujahrsmorgen darf kein Feuerwerk gezündet werden.“
Weihnachtsmann & Wichtel sowie die Mopedausfahrt
Info dazu sind hier.
Feuerwerk gucken
Hier die besten Orte, um Silvester Feuerwerk über Görlitz zu gucken: Liste
Weihnachten nicht alleine verbringen müssen
Es gibt verschiedene Angebote für alle, die niemand sonst haben. Hier ist die Liste.
Das Brauchtum hinter der Silvesterknallerei
Wo kommt das eigentlich her mit dem Knallen und dem Feuer? Ich hab es Euch hier zusammengetragen.
Weihnachtsfrieden bei Finanzämtern in Sachsen
Über Weihnachten und Neujahr sollen die Bürgerinnen und Bürger von Forderungen des Finanzamts verschont bleiben. Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) hat die sächsischen Ämter um einen „Weihnachtsfrieden“ gebeten. Wie das Finanzministerium mitteilte, geht es vor allem um Prüfungen vor Ort und Vollstreckungsmaßnahmen. Auch der Versand von Mahnungen soll bis zum 2. Januar ausgesetzt werden. Siehe
Dinner for One
„The same procedure as every year!“ Was wäre Silvester ohne „Dinner for One“? Hier sind die Sendetermine.
Fahrkarten rund um Jahreswechsel nur innerhalb der Fahrzeuge erhältlich
„Bitte beachtet, dass wir unsere stationären Fahrausweisautomaten auch in diesem Jahr wieder vom 29. Dezember bis zum 2. Januar 2024 verschließen um Vandalismus vorzubeugen. Fahrkarten könnt ihr in diesem Zeitraum an den mobilen Fahrkartenautomaten innerhalb der Fahrzeuge kaufen.“
Die besonderen Regeln 2022
Zusatzfahrten des Stadtverkehrs Görlitz an Silvester
„Nach zwei Jahren der pandemiebedingten Einschränkungen kann an dem bevorstehenden Silvester weitgehend wieder ohne Auflagen gefeiert werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) ihren Abendverkehr ausgedehnt. „Silvesterheimfahrer“ können sich auf eine Verlängerung des Abendverkehrs am 31. Dezember 2022 um ganze zwei Stunden freuen. Dies betrifft die Straßenbahnlinie 1 zwischen Weinhübel und Neiße-Park, die Buslinie B zwischen Rauschwalde und Virchowstraße sowie den Nachtbus N zwischen Landeskrone und Rauschwalde. Nachdem die Fahrzeuge bis Mitternacht in ihr Depot eingerückt sind, nehmen sie nach dem Jahreswechsel wieder die Fahrt auf und verkehren je nach Haltestelle bis kurz vor zwei Uhr nachts.“
Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen
Die Stadtbibliothek hat bis 1.1. geschlossen wegen einer Haverie der Heizung.
Bücherbox Wilhelmsplatz zeitweise geschlossen
„Die Bücherbox auf dem Wilhelmsplatz bleibt in der Silvesternacht aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Ab Neujahr 2023 steht die Box allen Lesern wieder zur Verfügung.“
Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester im Bereich der Altstadtbrücke
„Die Große Kreisstadt Görlitz erlässt als Ortspolizeibehörde eine Verordnung zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester.
Diese Polizeiverordnung gilt im Bereich von Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche.
Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung erfolgt die Wegnahme durch unmittelbaren Zwang.
Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 dieser Polizeiverordnung pyrotechnische Erzeugnisse abbrennt. Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.000,00 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 500,00 € geahndet werden.
Die Polizeiverordnung tritt am 31.12.2022 um 22.00 Uhr in Kraft und am 01.01.2023 um 02.00 Uhr außer Kraft.“
Die besonderen Regeln 2021
2020 und 2021 kamen noch ein paar Corona Besonderheiten hinzu.
Feuerwerksverbot 2021
Auch in diesem Jahr ist Pyrotechnik untersagt. Ein Informationslink.
Fahrscheinautomaten außer Betrieb, GVB Kundenbüro geschlossen
„Das GVB Kundenbüro hat am 24.12. und 31.12. geschlossen. Die stationären Fahrausweisautomaten werden wieder vom 30.12. bis 2.01. gesperrt – die in den Fahrzeugen sind aber weiter in Betrieb.“
Weihnachtsferien
In Sachsen finden die Weihnachtsferien von Donnerstag, 23. Dezember 2021 bis Samstag, 1. Januar 2022 statt. Auf das Vorziehen der Weihnachtsferien, wie noch 2020, wurde dieses Jahr verzichtet.
Die besonderen Regeln 2020
Bibliothek zu
23.12. – 4.1.2021 ist die Bibliothek geschlossen. Auch das Rückgabesystem neben der Eingangstür funktioniert dann nicht. Bis 22.12. kann man sich noch ein Medienpaket bestellen. Wie das am einfachsten geht, erklärt die Bibo hier.
Fahrscheinautomaten außer Betrieb und digitale Anzeige gesichert
Die GVB greift ebenfalls zu „Silvestervorbereitungen“. Alle Automaten werden versiegelt und zwischen dem 30.12. und dem 2.01. ausser Betrieb genommen. Fahrscheine gibt es dann noch an den Automaten in den Fahrzeugen. Die digitale Anzeige am Demi wird verbrettert.
Auch dies ist eine jährliche Maßnahme gegen Vandalismus in der Silvesternacht. Ich kann mich dunkel erinnern an Zeiten, wo wir uns 24 Uhr knutschend und glücklich in den Armen lagen. Kein Mensch kam damals auf die Idee, irgendwas in die Luft zu sprengen…
Feuerwerk gucken
Da 2020 Feuerwerke nicht verkauft werden dürfen, gibts auch nichts weiter zu gucken. 2021 wieder!
Feuerwerksverbot 2020
Der OB sagt: „Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist dramatisch. Während der Weihnachtsfeiertage wird der Höhepunkt der momentanen Infektionswelle erwartet. Die Kliniken arbeiten am Limit, Intensivplätze sind ausgelastet.
Oberbürgermeister Octavian Ursu appelliert daher dringend zu Umsicht und Verantwortungsbewusstsein: „Um die Überlastung des Gesundheitssystems und einen weiteren Anstieg der Infektions- und Todeszahlen zu verhindern, ist eine drastische Reduzierung von Kontakten und die Vermeidung von Risiken, die zu Verletzungen und Unfällen führen können, unabdingbar. Lassen Sie uns gemeinsam die derzeitige Ausnahmesituation annehmen und mit Vorsicht und Rücksicht agieren. Bitte verzichten Sie in Anbetracht der Umstände auf die Verwendung von Pyrotechnik und meiden Sie alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte.“
Parkscheinautomaten zum Jahreswechsel außer Betrieb
„Um Sachbeschädigungen vorzubeugen, werden im Stadtgebiet die Parkscheinautomaten“ vom 23. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 außer Betrieb genommen. In diesem Zeitraum können die gebührenpflichtigen Parkplätze kostenfrei genutzt werden. Es ist jedoch die Parkscheibe auszulegen und die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten.“ Die Straßenverkehrsordnung gilt natürlich immer (Freihalten von Feuerwehrzufahrten, Ausfahrten u.s.w.).
Auch dies ist eine jährliche Maßnahme gegen Vandalismus in der Silvesternacht.
Post versiegelt Briefkästen
Auch die Deutsche Post versiegelt (eventuell) Silvester Briefkästen wegen wachsendem Vandalismus. Welche genau, benennt sie nicht, um Täter nicht noch extra auf die Spur verbleibender Kästen zu bringen.
Auch dies ist eine jährliche Maßnahme gegen Vandalismus in der Silvesternacht.
Silvester an der Altstadtbrücke
Nach Vorkommnissen in der Silvesternacht 2010/2011 und wiederholt 2014/2015, wo es zu Schlägerein kam, verbietet die Stadt Görlitz jährlich das zünden von Feuerwerkskörpern großräumig an der Altstadtbrücke. Das ist also ein selbst eingebrocktes Verbot. Dabei wäre friedlich miteinander feiern so einfach:
„Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester im Bereich der Altstadtbrücke
Die Große Kreisstadt Görlitz erlässt als Ortspolizeibehörde eine Verordnung zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester.
Diese Polizeiverordnung gilt im Bereich Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche.
Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung erfolgt die Wegnahme durch unmittelbaren Zwang. Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 dieser Polizeiverordnung pyrotechnische Erzeugnisse abbrennt. Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5 € bis 1.000 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5 € bis 500 € geahndet werden.
Die Polizeiverordnung tritt am 31.12.2020 um 22.00 Uhr in Kraft und am 01.01.2021 um 02.00 Uhr außer Kraft.„
Auch dies ist eine jährliche Maßnahme gegen Vandalismus in der Silvesternacht.
Sonderfahrplan im Görlitzer ÖPNV ab 19.12.2020
„Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 17.12.2020, stellt die GVB ihre Fahrpläne ab 19.12.2020 bis voraussichtlich einschließlich 09.01.2021 (bzw. bis auf Widerruf) auf einen Pandemie-Notfallfahrplan um (alle Infos unter www.GoerlitzTakt.de)
Die Änderungen zusammengefasst:
Linien 1, 2 und B verkehren täglich mit Betriebsbeginn gegen 05:00 Uhr und Betriebsende gegen 19 Uhr (Linie 2) bzw. gegen 23 Uhr (Linien 1 und B) und ganztägig im 30‘-Takt
Linie A verkehrt täglich im 60‘-Takt mit Betriebsbeginn gegen 07:30 Uhr und Betriebsende gegen 18:30 Uhr
Linie C verkehrt nicht
Linie D verkehrt täglich nur als Rufbus im 60‘-Takt und nur zwischen Klingewalde und Demianiplatz mit Betriebsbeginn gegen 7 Uhr und Betriebsende gegen 18:30 Uhr
Linien E und F verkehren nach Regelfahrplan „Winter“ und „Ferien“
Linie N verkehrt täglich nur als Rufbus im 60‘-Takt zwischen Bahnhof/Südausgang und Biesnitz/Landeskrone
Am 24.12. und 31.12.2020 gilt dieser Sonderfahrplan ebenfalls ohne Einschränkungen oder Ergänzungen. Auch unser Kundenbüro bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Unsere Kollegen aus der Kundenbetreuung sind aber weiterhin telefonisch 03581-33 95 95 oder per E-Mail unter einsteigen@GoerlitzTakt.de erreichbar. Ab Januar wird dann aus technischen Gründen leider keine Geldkartenzahlung mehr möglich sein.“
Weihnachtsferien/keine Schule
Ab 14.12.2020 ist häusliche Lernzeit für alle Schüler. Infos.
Die Weihnachtsferien werden vorgezogen auf den 18.12. (Freitag ist der letzte Schultag).
Das Ganze geht bis 8. Januar 2021.
Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler
Keine „böse“ Post im Briefkasten! „Die 24 sächsischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten.“ Der Finanzminister „hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.“ Post, bei der Steuerausfall wegen Verjährung eintreten würde, wenn sie nicht verschickt wird, kommt trotzdem an. Und fällige Steuern sind natürlich auch zu zahlen. (siehe Stichwort „Weihnachtsfrieden“)
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